Immobilien-Kauf in Leipzig – Häufige Fragen
Die meisten Menschen kaufen nur einmal im Leben eine Immobilie und sehen sich beim Kauf daher mit einer Fülle an Fragen konfrontiert. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Immobilienkauf und worauf Sie achten sollten, haben wir nachfolgend für Sie aufgeführt und beantwortet:
Gibt es beim Immobilienkauf eine Garantie oder ein Rückgaberecht?
Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Vorbesitzer wesentliche Mängel der Immobilie vorsätzlich verschwiegen hat, dann kann unter Umständen Schadensersatz verlangt oder sogar der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Brauche ich für die Finanzierung ein Wertgutachten?
Für Kunden die Ihre Immobilie verkaufen möchten und Angst haben, dass Sie den Wert falsch einschätzen, bieten wir im Zuge unserer Betreuung eine kostenlose Wertermittlung an, so dass Sie sicher sein können, zu einem angemessenen Preis verkauft zu haben.
Welche Kaufnebenkosten gibt es beim Immobilienerwerb?
Neben der Provision für den Makler, kommen bei einem Immobilienerwerb auch Kosten für den Notar, die Grunderwerbssteuer und die Grundbucheintragung auf den Käufer zu. Bei Notaren ist ein Satz von 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises üblich, dafür erstellt er die notwendigen, beglaubigten Urkunden des Immobilienkaufs. Die Grunderwerbssteuer schlägt in Sachsen mit 3,5 Prozent zu Buche und für die Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt Leipzig fallen weitere 0,5 Prozent an Kosten für den Immobilienkäufer an.
Für die Aufnahme eines Darlehens können neben Zinsen und Tilgungsraten weitere Kosten anfallen wie zum Beispiel Wertermittlungsgebühren. Diese betragen ca. 0,2 bis 0,5 Prozent der Darlehenssumme. Wird der Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen, können Banken zudem Bereitstellungszinsen verlangen. Höhe und Startdatum der Berechnung sind in der Regel mit der Bank verhandelbar und können bis zu 0,25 Prozent der Kreditsumme je Monat betragen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf eingehend über die Art und Höhe der anfallenden Kaufnebenkosten. Lassen Sie sich außerdem vom Notar ausführlich den Grundbuchauszug und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen erläutern. Zudem werden in die Grunderwerbssteuer unter gewissen Umständen bestimmte mitgekaufte Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen nicht einbezogen und gegebenenfalls vor der Berechnung vom Kaufpreis abgezogen. Hierzu empfehlen wir die Konsultation eines Notars oder Steuerberaters.
Wann ist die Maklercourtage fällig?
Als erfolgreich wird die Vermittlung dann angesehen, wenn der Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Erst, wenn dieser Geschäftsabschluss erfolgt ist, wird die Courtage fällig. Beim Immobilienkauf ist die Maklercourtage also mit dem Tag der notraliellen Kaufvertragsbeurkundung verdient und fällig.
Wie ist der genaue Ablauf beim Immobilienkauf?
Sofern Ihnen das Objekt zusagt, ist es im Nachgang möglich, eine Reservierungsvereinbarung aufzusetzen, damit Sie weiterführende Dinge wie Finanzierung etc. in Ruhe anfragen und abklären können. Sofern gewünscht, sind natürlich auch weitere Besichtigungstermine am Objekt möglich. Wenn Sie sich für den Kauf entscheiden, bereiten wir dann, in Absprache mit Ihnen und dem Verkäufer, einen Kaufvertragsentwurf vor, welcher im Nachgang bei einem Notar beurkundet wird.
Als Kunde von FairMakler Immobilien begleiten wir Sie zuverlässig und professionell durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen jederzeit mit unserem gesamten Know-How zur Verfügung.
Was ist eine Reservierungsvereinbarung?
Die dafür zu entrichtende Reservierungsgebühr (5-10 Prozent der später fälligen Maklercourtage) stellt ein Entgelt dafür dar, dass wir für die vereinbarte Zeitdauer auf die Vermarktung der Immobilie verzichten. Kommt es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über die jeweilige Immobilie, so wird die Reservierungsgebühr natürlich auf die Maklercourtage angerechnet.
Wer erstellt die Kaufunterlagen und Verträge?
Welche Versicherungen brauche ich als Immobilienbesitzer nach dem Kauf?
Während die vorbenannte Versicherung die Immobilie an sich schützt, deckt eine Hausratversicherung das Inventar ab. Ob diese Versicherung notwendig ist, kommt auf den Wert der Einrichtung an. Denken Sie dabei aber nicht nur an die Möbel, sondern auch an alle darin befindlichen Gegenstände wie Kleidung, Technik, Bücher etc.
Eine weitere wichtige Versicherung für Besitzer einer vermieteten Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese Schützt den Immobilieneigentümer vor Haftungsrisiken, welche die Immobilie für Unbeteiligte oder die Umwelt darstellt, beispielsweise wenn ein loser Dachziegel auf einen Passanten herabfällt und ihn verletzt. Bei selbstgenutzten Immobilien werden diese Leistungen von der Privathaftpflicht mit abgedeckt.
Wer einen Öltank besitzt, braucht zusätzlich noch eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, falls durch ein Leck Heizöl ins Grundwasser gelangt.
Weitere mögliche Versicherungen für Immobilieneigentümer sind die Rechtsschutzversicherung, Glas- und Reparaturversicherungen und die Risikolebensversicherung bei finanzierten Immobilien. Ob und in welchem Umfang diese notwendig sind, kommt immer auf den Einzelfall und das Sicherheitsbedürfnis des jeweiligen Immobilieneigentümers an.
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